Verkehrsrecht
Der Bereich Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche:
Verkehrszivilrecht
- Abwicklung von Verkehrsunfällen (Sachschäden am Fahrzeug, Schmerzensgeldansprüche, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden)
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus einem Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges (Gewährleistung / Garantie)
- Abwehr von Regressansprüchen des Kasko- oder Haftpflichtversicherers
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr, (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot)
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldrecht (Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsverstoß, etc.)
Verkehrsverwaltungsrecht
- Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung, MPU,
- Zulassungsprobleme bei Fahrzeugen
Rechtsanwalt Akkermann ist langjährig im Verkehrszivil- und verwaltungsrecht tätig. Rechtsanwalt Kempe bearbeitet Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten.